Was Werbung darf – und was nicht

Firmen versprechen das Blaue vom Himmel. Oder sie setzen auf nackte Haut als Blickfang. Eine kaum bekannte Beschwerdestelle sorgt dafür, dass sie dabei nicht zu weit gehen.

Was Werbung darf

Unzulässig, weil sexistisch: Inserat für die Sony-Playstation Vita. Foto: PD

Der Fall machte diesen Sommer europaweit Schlagzeilen: Die britische Werbeaufsicht stufte das Werbeplakat für das Parfüm Rogue der Popikone Rihanna als «sexuell anzüglich» ein. Die Plakate müssten deshalb ausserhalb der Sichtweite von Kindern aufgehängt werden. Die Behörde störte sich vor allem an der «provokativen» Pose von Rihannas Beinen. Auf dem Plakat sitzt die Sängerin weitgehend nackt auf dem Boden, eingeklemmt zwischen einer Wand und einer überdimensionierten Parfümflasche. Die Beine streckt sie in die Höhe.

 

Unter anderem mit Fällen von Sexismus muss sich auch die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) befassen. Sie wacht darüber, dass kommerzielle Werbung gewisse Regeln einhält. Der «Tages-Anzeiger» hat die interessantesten Fälle der letzten zwei Jahre zusammengetragen….weiter zum vollständigen Artikel

 

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