„Red Bull verleiht Flügel“ – hält sein Werbeversprechen aber nicht ein. Die Folge: 13 Millionen US-Dollar Strafe. Was können Brands tun, um sich abzusichern?
“Red Bull verleiht Flügel” – mit diesem Slogan wirbt der Getränkehersteller für seine angeblich leistungssteigernden Produkte. Urheber des Slogans, sowie der gesamten Comic-Spot-Kampagne, ist Johannes Kastner mit seiner Agentur Kastner & Partners. Aufgrund dieses Werbeversprechens musste der österreichische Konzern vergangene Woche eine Strafe in der Höhe von 13 Millionen US-Dollar zahlen.
Ein Amerikaner hatte geklagt, dass er seit Jahren regelmäßig den Red Bull Energy-Drink konsumiere, jedoch keine Leistungssteigerung bei sich feststellen könne. Somit hätte das Unternehmen sein Werbeversprechen nicht eingehalten. Dieser Klage schlossen sich viele weitere an, sodass sich Red Bull dazu entschloss, eine Vergleichszahlung der genannten Summe zu zahlen, um einer Massenklage vorzubeugen.
“Irreführende geschäftliche Handlungen sind verboten” – Rechtsanwalt Ulrich Baumgartner
Wir unterhielten uns mit Ulrich Baumgartner, Medienrecht-Fachmann und Rechtsanwalt bei Osborne Clarke, über diesen Fall. Könnte so ein Szenario auch deutschen Unternehmen drohen? Weiter zum vollständigen Artikel
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